{"id":3773,"date":"2025-02-01T01:10:41","date_gmt":"2025-02-01T00:10:41","guid":{"rendered":"https:\/\/fiskaltrust.eu\/terms-and-conditions\/"},"modified":"2025-05-16T18:57:20","modified_gmt":"2025-05-16T17:57:20","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/web-staging.fiskaltrust.eu\/de-de\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB)"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der fiskaltrust Deutschland GmbH,<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Stand 1.12.2023<\/p>\n\n\n\n<p><strong>I. Geltungsbereich, Erg\u00e4nzende Vertragsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.1<\/strong>\u00a0Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der fiskaltrust Deutschland GmbH, ( in der Folge \u201efiskaltrust\u201c genannt) finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der fiskaltrust Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen fiskaltrust und dem Kunden schriftlich etwas Anderes vereinbart ist. Die AGB gelten f\u00fcr alle gegenw\u00e4rtigen und k\u00fcnftige Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass fiskaltrust bei jedem einzelnen Vertrag mit diesem Kunden auf deren Geltung hinweist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2<\/strong>&nbsp;Diese AGB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen eines Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn fiskaltrust ihrer Geltung ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn fiskaltrust in Kenntnis der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden eine Lieferung oder Leistung an diesen vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.3<\/strong>&nbsp;Nur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer und Prokuristen von fiskaltrust sind berechtigt, von diesen AGB abweichende Liefer- und Leistungsbedingungen jeder Art zu vereinbaren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.4<\/strong>&nbsp;Nachfolgende Verweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch die folgenden AGB unmittelbar abge\u00e4ndert werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>II. Angebote, Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1<\/strong>&nbsp;Angebote von fiskaltrust verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn fiskaltrust dem Kunden im Vorfeld des Vertragsschlusses Kataloge, Produktbeschreibungen oder technische Dokumentationen (z. B. Benutzerhandb\u00fccher, Berechnungen, Kalkulationen) \u00fcberlassen hat, an denen sich fiskaltrust Eigentumsrechte und Urheberrechte vorbeh\u00e4lt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2<\/strong>&nbsp;Jede Bestellung von Softwareprogrammen bzw. Beauftragung mit einer sonstigen Leistung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot, sofern nichts anderes aus der Bestellung bzw. Beauftragung oder den sonstigen Vereinbarungen hervorgeht. fiskaltrust ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von vier Wochen nach Zugang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich (z. B. durch Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch Lieferung der Softwareprogramme bzw. Erbringung der sonstigen Leistungen an den Kunden erkl\u00e4rt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3<\/strong>&nbsp;Einkaufsbedingungen des Kunden werden f\u00fcr die Gesch\u00e4ftsbeziehung ausgeschlossen, es sei denn fiskaltrust erkl\u00e4rt sich ausdr\u00fccklich und schriftlich damit einverstanden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>III. Lieferung,&nbsp;<\/strong><strong>Versand<\/strong><strong>, Gefahr\u00fcbergang<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.1<\/strong>&nbsp;Lieferungen von Softwareprogrammen (Datentr\u00e4ger, Benutzerhandb\u00fccher, sonstige Dokumentation \u2013 falls vorhanden) oder sonstiger Waren erfolgen EXW (Ex Works) gem\u00e4\u00df INCOTERMS (International Commercial Terms). Auf Verlangen des Kunden werden die Softwareprogramme oder sonstige Waren an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nicht Selbstabholung bzw. Abholung durch Dritte vereinbart ist und der Kunde keine besondere Anweisung erteilt hat, ist fiskaltrust bei der Wahl der Versandart (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) unabh\u00e4ngig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.2<\/strong>&nbsp;Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn diese von fiskaltrust in Textform ausdr\u00fccklich als verbindlich zugesichert sind. Soweit Lieferfristen verbindlich vereinbart wurden, kommt fiskaltrust ohne schriftliche Mahnung des Kunden nicht in Verzug.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.3<\/strong>&nbsp;Die Einhaltung von Fristen f\u00fcr Lieferungen setzt voraus, dass der Kunde s\u00e4mtliche f\u00fcr die Lieferung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verf\u00fcgung stellt, insbesondere die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen erbringt. Wird diese Voraussetzung nicht erf\u00fcllt, so verl\u00e4ngert sich die Lieferfrist angemessen. Dies gilt nicht, wenn fiskaltrust die Verz\u00f6gerung zu vertreten hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.4<\/strong>&nbsp;Erh\u00e4lt fiskaltrust trotz ordnungsgem\u00e4\u00dfer Eindeckung aus von fiskaltrust nicht zu vertretenden Gr\u00fcnden Lieferungen oder Leistungen eines Unterlieferanten nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse h\u00f6herer Gewalt ein, so wird fiskaltrust den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform dar\u00fcber informieren. In diesem Fall ist fiskaltrust berechtigt, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zu verl\u00e4ngern, oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcckzutreten, soweit fiskaltrust der vorstehenden Informationspflicht nachge- kommen ist und nicht das Beschaffungsrisiko \u00fcbernommen hat. Der h\u00f6heren Gewalt stehen gleich rechtswidriger Streik und Aussperrung, unverschuldete beh\u00f6rdliche Eingriffe, Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transporten gp\u00e4sse, unverschuldete Betriebsbehinderungen, zum Beispiel durch Feuer, Wasser und Maschinensch\u00e4den und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise unvorhersehbar und nicht von fiskaltrust schuldhaft herbeigef\u00fchrt worden sind. Ist ein Liefertermin oder eine Lieferfrist verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach dieser Regelung der vereinbarte Liefertermin oder die vereinbarte Lieferfrist \u00fcberschritten, so ist der Kunde berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessen Nachfrist wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist. Weitergehende Anspr\u00fcche des Kunden bestehen in diesem Fall nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.5<\/strong>&nbsp;fiskaltrust ist zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde an der jeweiligen teilweisen Lieferung oder Leistung kein Interesse hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.6&nbsp;<\/strong>Kommt fiskaltrust schuldhaft in Verzug, kann der Kunde Schadenersatz verlangen. Weitere gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.7<\/strong>&nbsp;Soweit die Lieferung unm\u00f6glich ist, ist der Kunde berechtigt Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, dass fiskaltrust die Unm\u00f6glichkeit nicht zu vertreten hat. Das Recht des Kunden zum R\u00fccktritt vom Vertrag bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IV. Verg\u00fctung, Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.1<\/strong>&nbsp;Soweit mit dem Kunden nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, ergibt sich die H\u00f6he des Entgeltes&nbsp; nach der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbest\u00e4tigung g\u00fcltigen fiskaltrust Preisliste. Preise verstehen sich in Euro netto und zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.2<\/strong>&nbsp;fiskaltrust beh\u00e4lt sich ausdr\u00fccklich vor, Schecks oder Wechsel abzulehnen. Ihre Annahme erfolgt stets nur erf\u00fcllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort f\u00e4llig. Soweit der Kunde Rechnungen aus dem Ausland heraus anweist, gehen die mit dem Zahlungseingang verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.3<\/strong>&nbsp;Rechnungen inklusive der Umsatzsteuer sind ohne Abzug und spesenfrei innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart wurde. Mit Ablauf der Frist kommt der Kunde in Verzug. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank\u00fcblichen Ausma\u00df in Rechnung gestellt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.4<\/strong>&nbsp;Soweit keine Festpreise vereinbart sind, beh\u00e4lt sich fiskaltrust das Recht vor, Preise angemessen zu \u00e4ndern, wenn sich nach Abschluss des Vertrages Materialbeschaffungs- oder Produktionskosten, Steuern, Lohn- und Lohnnebenkosten sowie Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen erh\u00f6hen und wenn zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als zwei Monate liegen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.5<\/strong>&nbsp;Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur dann zu, wenn seine Gegenanspr\u00fcche rechtskr\u00e4ftig festgestellt, in einem Rechtsstreit entscheidungsreif oder von fiskaltrust schriftlich anerkannt wurden. Dar\u00fcber hinaus kann der Kunde ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur aus\u00fcben, wenn seine Forderung, aufgrund der er die Zahlung zur\u00fcckh\u00e4lt, auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht und entweder rechtskr\u00e4ftig festgestellt, in einem Rechtsstreit entscheidungsreif oder von fiskaltrust anerkannt ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.6<\/strong>&nbsp;Kommt der Kunde mit Zahlungen in nicht unerheblicher H\u00f6he in Verzug, steht fiskaltrust das Recht zu weitere Leistungen, zu denen sich fiskaltrust verpflichtet hat, vorl\u00e4ufig einzustellen und s\u00e4mtliche offenen Betr\u00e4ge aus diesem Verh\u00e4ltnis sofort f\u00e4llig zu stellen. Etwa vereinbarte Termine bzw. Fristen zur Ausf\u00fchrung von noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen seitens fiskaltrust sind in diesem Falle hinf\u00e4llig, ohne dass es eines besonderen Hinweises von fiskaltrust hierauf bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>V. Preisanpassung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.1<\/strong>&nbsp;Soweit kein Festpreise vereinbart ist, beh\u00e4lt sich fiskaltrust das Recht vor eventuell eingetretene Preiserh\u00f6hungen, egal welcher Art, in angemessenem Ausma\u00df an den Vertragspartner weiterzugeben. Hierunter fallen Materialbeschaffungs- oder Produktionskosten, Steuern, Lohn- und Lohnnebenkosten, gesetzlichen \u00c4nderungen von Einfuhrabgaben, der Einschr\u00e4nkung von F\u00f6rdermitteln, Steigerung der Energiekosten und Kosten durch Umweltauflagen, etc.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.2<\/strong>&nbsp;Mit dem Kunden gilt eine j\u00e4hrliche Wertanpassung als vereinbart, welche sich nach dem von der Statistik Austria monatlich ver\u00f6ffentlichten Verbraucherpreisindex bzw. dem von Amts wegen an dessen Stelle tretende Index, richtet. Der Stichtag f\u00fcr die wertsicherungsbedingte Preisanpassung erfolgt j\u00e4hrlich immer am 01. J\u00e4nner eines jeden Jahres und wird automatisch angepasst. Werden Vertr\u00e4ge im letzten Quartal eines Jahres abgeschlossen, dann erfolgt die Indexanpassung im 01. J\u00e4nner \u00fcbern\u00e4chsten Jahres. Unterl\u00e4sst fiskaltrust eine Anpassung bedeutet das nicht, dass generell auf das Recht der Indexanpassung verzichtet wird und kann auch zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erfolgen. Eine Verringerung des vertraglich vereinbarten Preises wird jedoch in jedem Fall ausgeschlossen, unabh\u00e4ngig davon wie die Bezugsgr\u00f6\u00dfe der Indexanpassung aussieht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VI. Eigentums- und Rechtevorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.1<\/strong>&nbsp;Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller, auch k\u00fcnftigen Forderungen aus einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung beh\u00e4lt sich fiskaltrust s\u00e4mtliche Rechte an den Lieferungen bzw. Leistungen vor. Dies gilt insbesondere f\u00fcr das Eigentum an gegenst\u00e4ndlichen Lieferungen (z. B. Datentr\u00e4ger, Benutzerhandb\u00fccher, sonstige Dokumentation, etc.) als auch f\u00fcr geistige Eigentumsrechte (z. B. Urheberrechtliche Nutzungsrechte an Softwareprogrammen und Benutzerhandb\u00fcchern).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.2<\/strong>&nbsp;Lieferungen bzw. Leistungen von fiskaltrust d\u00fcrfen vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden. Der Kunde hat fiskaltrust unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen, wenn und soweit Zugriffe Dritter erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.3<\/strong>&nbsp;Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der f\u00e4lligen Verg\u00fctung, ist fiskaltrust berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und gegebenenfalls gelieferte Waren (z. B. Datentr\u00e4ger, Benutzerhandb\u00fccher, etc.) aufgrund des Eigentumsvorbehalts und des R\u00fccktritts heraus zu verlangen, sowie dem Kunden die gegebenenfalls einger\u00e4umten Nutzungsrechte an geistigem Eigentum (z. B. Nutzungsrechte an Softwareprogrammen) zu entziehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.4<\/strong>&nbsp;Soweit der Kunde berechtigt ist, die von fiskaltrust erhaltenen Lieferungen im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiter zu verkaufen, tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Rechnungs-Endbetrages (einschl. Umsatzsteuer), die dem Kunden aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seinem Abnehmer oder Dritten erwachsen, an fiskaltrust ab. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt. Die Befugnis von fiskaltrust, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. fiskaltrust verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und insbesondere keinen Antrag auf Er\u00f6ffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann fiskaltrust verlangen, dass der Kunde fiskaltrust die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen herausgibt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. fiskaltrust verpflichtet sich, die bestehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als zehn (10) Prozent \u00fcbersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt fiskaltrust.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VII. M\u00e4ngelr\u00fcgen, Mitwirkungspflichten des Kunden<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.1<\/strong>&nbsp;Der Kunde ist verpflichtet, Lieferungen und Leistungen sofort nach Erhalt der Lieferung bzw. Leistung auf Vollst\u00e4ndigkeit und offensichtliche M\u00e4ngel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlmengen oder Besch\u00e4digungen, zu untersuchen und ggf. festgestellte M\u00e4ngel sp\u00e4testens innerhalb von 24 Stunden fiskaltrust gegen\u00fcber schriftlich unter Angabe der Bestelldaten und der Rechnungsnummer anzuzeigen. Bei nicht offensichtlichen (verborgenen) M\u00e4ngeln, ist der Kunde verpflichtet, diese innerhalb von zwei (2) Werktagen nach Entdeckung unter Einhaltung der vorstehend dargelegten R\u00fcgeanforderungen fiskaltrust gegen\u00fcber schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung der jeweiligen R\u00fcge. Unterl\u00e4sst der Kunde die vorstehend bestimmten R\u00fcgen, ist die Haftung f\u00fcr den nicht ger\u00fcgten Mangel ausgeschlossen. Den Kunden trifft die Beweislast f\u00fcr die Einhaltung und Rechtzeitigkeit der R\u00fcgeverpflichtung sowie f\u00fcr das Vorliegen und den Zeitpunkt der Feststellung eines Mangels.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.2<\/strong>&nbsp;Zwecks Vermeidung von Sch\u00e4den ist der Kunde angehalten daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass sein Datenbestand t\u00e4glich dem Stand der Technik entsprechend gesichert wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7<\/strong><strong>.3<\/strong>&nbsp;M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen nicht bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten oder vorausgesetzten Beschaffenheit und bei nur unerheblicher Beeintr\u00e4chtigung der Gebrauchstauglichkeit. Leistungsbeschreibungen gelten ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung nicht als Garantie. Bei Updatelieferungen sind die M\u00e4ngelanspr\u00fcche auf die Neuerungen der Updatelieferung gegen\u00fcber dem bisherigen Versionsstand beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7<\/strong><strong>.4<\/strong>&nbsp;Verlangt der Kunde wegen eines Mangels an einer Leistung oder Lieferung Nacherf\u00fcllung, so hat fiskaltrust das Recht, zwischen Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Ersatzleistung zu w\u00e4hlen. Die Nacherf\u00fcllung kann auch durch Installation einer neuen Programmversion oder einer Umgehungsl\u00f6sung erfolgen. Beeintr\u00e4chtigt der Mangel die Funktionalit\u00e4t der Betriebsplattform nicht oder nur unerheblich, so ist fiskaltrust unter Ausschluss weiterer M\u00e4ngelanspr\u00fcche berechtigt, den Mangel durch Lieferung einer neuen Version oder eines Updates im Rahmen seiner Versions- und Update-Planung zu beheben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.5.<\/strong>Der Kunde wird im Rahmen der von fiskaltrust geschuldeten Leistungserbringung die ggf. erforderlichen Mitwirkungshandlungen unentgeltlich erbringen. Hierzu z\u00e4hlt insbesondere, dass der Kunde alle f\u00fcr fiskaltrust notwendigen Informationen, z. B. \u00fcber Zielsetzung und Anforderungen des Kunden, unaufgefordert rechtzeitig \u00fcbermittelt. Des Weiteren wird der Kunde die f\u00fcr Installation oder Betrieb der Lieferungen bzw. Leistungen eventuell erforderlichen Einrichtungen rechtzeitig bereitstellen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>VIII. Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.1<\/strong>&nbsp;Die Haftung von fiskaltrust, sowie der gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von fiskaltrust richtet sich in F\u00e4llen des Vorsatzes oder der groben Fahrl\u00e4ssigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften Betragsm\u00e4\u00dfig ist die Haftung aller angefallenen Sch\u00e4den auf 50% der Summe der geschuldeten Entgelte in einem Vertragsjahr beschr\u00e4nkt. Ausschlaggebend ist jenes Vertragsjahr, in welchem der Anspruch entstanden ist. Wurden vertragliche Vereinbarungen getroffen, die das Recht der Preisminderung, der Wandlung oder Strafzahlungen vorsehen, sind diese ebenfalls der Maximalhaftgrenze zuzurechnen. Die Haftungseinschr\u00e4nkung gilt nicht bei verschuldeten Personensch\u00e4den.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.2<\/strong>&nbsp;Im \u00dcbrigen ist die Haftung von fiskaltrust, sowie der gesetzlichen Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen von fiskaltrust f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen, Personensch\u00e4den ausgenommen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.3<\/strong>&nbsp;Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Kunde \u2013 bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen \u2013 nur zur\u00fccktreten, wenn fiskaltrust die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der R\u00fccktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.4<\/strong>&nbsp;fiskaltrust haftet nicht f\u00fcr den Verlust von Daten, wenn der Schaden bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Datensicherung im Verantwortungsbereich des Kunden nicht eingetreten w\u00e4re. Von einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Datensicherung ist dann auszugehen, wenn der Kunde seine Datenbest\u00e4nde t\u00e4glich in maschinenlesbarer Form nachweislich sichert und damit gew\u00e4hrleistet, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden k\u00f6nnen. Die Haftung von fiskaltrust f\u00fcr Datenverlust \u2013 soweit nicht vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig von fiskaltrust verschuldet \u2013 wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschr\u00e4nkt, der bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer Datensicherung eingetreten w\u00e4re.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.5&nbsp;<\/strong>fiskaltrust haftet ebenso wenig, wenn Softwarefehler nach \u00c4nderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen, nach Bedienungsfehlern, nach Eingriffen in das Softwareprogramm, wie Ver\u00e4nderungen, Anpassung, Verbindungen mit anderen Programmen und\/oder nach vertragswidriger Nutzung aufgetreten sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler bereits bei der \u00dcbergabe der Lieferung bzw. Leistung vorlagen oder mit den oben genannten Ereignissen in keinem urs\u00e4chlichen Zusammenhang stehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.6&nbsp;<\/strong>Soweit die Haftung von fiskaltrust ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung von nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen von fiskaltrust. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.7<\/strong>&nbsp;Soweit Schadensersatzanspr\u00fcche nach den vorstehenden Abs\u00e4tzen ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt sind, erstreckt sich dieser Ausschluss oder diese Beschr\u00e4nkung auch jeweils auf Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.8<\/strong>&nbsp;Werden berechtigterweise Rechte eines Dritten oder Erf\u00fcllungsgehilfen des Kunden gegen\u00fcber fiskaltrust geltend gemacht, muss fiskaltrust die Gelegenheit erhalten, diese Verletzung zu korrigieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>IX. Fristsetzungen, Androhung von Schadensersatz, R\u00fccktritt und K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.1<\/strong>&nbsp;Sofern dem Kunden gesetzlich das Recht zusteht, Schadensersatz statt der Leistung oder Aufwendungsersatz zu verlangen, nachdem eine von ihm gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist, so muss eine solche Fristsetzung zus\u00e4tzlich eine ausdr\u00fcckliche Androhung des Kunden enthalten, dass er diese Rechtsbehelfe nach Fristablauf geltend machen wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9<\/strong><strong>.2<\/strong>&nbsp;Vorstehende Ziffer gilt entsprechend, sofern dem Kunden gesetzlich das Recht zusteht, von dem Vertragsverh\u00e4ltnis mit fiskaltrust zur\u00fcckzutreten oder dieses aus wichtigem Grund fristlos zu k\u00fcndigen, nachdem eine von ihm gesetzte angemessene Frist erfolglos verstrichen ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>X. Geheimhaltung<\/strong><strong>, Vertraulichkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.1<\/strong>&nbsp;Soweit die Vertragsparteien vertrauliche Informationen kaufm\u00e4nnischer oder technischer Art austauschen oder einer Partei aus dem Bereich der anderen Partei bekannt werden, die \u00fcblicherweise als Gesch\u00e4ftsgeheimnis angesehen werden, verpflichten sie sich, diese Informationen streng vertraulich zu behandeln und ohne Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei weder Dritten zug\u00e4nglich zu machen noch au\u00dferhalb der Durchf\u00fchrung des jeweiligen Vertrages in irgendeiner Weise zu nutzen. Ausgenommen von der wechselseitigen Geheimhaltungsverpflichtung sind solche Informationen, die nachweislich<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>allgemein offenkundig sind oder ohne Zutun einer Vertragspartei offenkundig werden;<\/li>\n\n\n\n<li>einer Vertragspartei aus einer anderen Quelle bekannt werden, die gegen\u00fcber der anderen Vertragspartei nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist;<\/li>\n\n\n\n<li>aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen von einer Vertragspartei (insbesondere gegen\u00fcber Gerichten, Strafverfolgungsorganen und Beh\u00f6rden) offengelegt werden m\u00fcssen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p><strong>10.2<\/strong>&nbsp;Jede Vertragspartei verpflichtet sich, alle von der jeweils anderen Partei \u00fcbermittelten vertraulichen Informationen jederzeit nach entsprechender Aufforderung an die andere Vertragspartei zur\u00fcckzugeben oder nach deren Wahl zu vernichten, ohne dass Kopien oder Aufzeichnungen zur\u00fcckbehalten werden; die Archivierung von Unterlagen zur Erf\u00fcllung von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bleibt hiervon unber\u00fchrt. Eigene Aufzeichnungen, Zusammenstellungen und Auswertungen, die vertrauliche Informationen enthalten, sind auf Aufforderung der anderen Vertragspartei unverz\u00fcglich zu vernichten; elektronisch \u00fcbermittelte und\/oder gespeicherte vertrauliche Informationen sind zu l\u00f6schen. Die durchgef\u00fchrte Vernichtung\/L\u00f6schung ist der anderen Vertragspartei auf Anforderung schriftlich zu best\u00e4tigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.3<\/strong>&nbsp;Die Laufzeit der Geheimhaltungsverpflichtung \u00fcberdauert die Laufzeit des jeweiligen Vertrages um zwei (2) Jahre.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.4<\/strong>&nbsp;fiskaltrust bleibt jedoch berechtigt, zur L\u00f6sung der vom Kunden gestellten Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der von fiskaltrust \u00fcberlassenen Software Dateien, die unter Umst\u00e4nden Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, wie z.B. Kundendaten enthalten, an Lizenzgeber zu \u00fcbermitteln. In diesem Fall verpflichtet fiskaltrust auch den Lizenzgeber zur Geheimhaltung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>XI. Allgemein<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.1<\/strong>&nbsp;F\u00fcr die Rechtsbeziehungen zwischen fiskaltrust und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik \u00d6sterreich unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf (CISG) Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11.2<\/strong>&nbsp;Salzburg gilt als Gerichtsstand vereinbart. Das Gleiche gilt auch f\u00fcr den Fall, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. fiskaltrust ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1<\/strong><strong>1<\/strong><strong>.3<\/strong>&nbsp;Jede \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung dieser AGB bedarf der Schriftform; dies gilt auch f\u00fcr die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1<\/strong><strong>1<\/strong><strong>.4<\/strong>&nbsp;Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen l\u00e4sst die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Regelungen unber\u00fchrt. In diesem Fall verpflichten sich der Kunde und fiskaltrust, sich auf wirksame Regelungen zu verst\u00e4ndigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am n\u00e4chsten kommen. Dies gilt entsprechend f\u00fcr die Schlie\u00dfung etwaiger L\u00fccken.<\/p>\n\n\n\n<p>fiskaltrust Deutschland GmbH,<br>Moosweg 3,<br>D-51377 Leverkusen,<br>info@fiskaltrust.de<br>www.fiskaltrust.de<br>+49 211 54013 432<\/p>\n\n\n\n<p>Stand 01.12.2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der fiskaltrust Deutschland GmbH, Stand 1.12.2023 I. Geltungsbereich, Erg\u00e4nzende Vertragsbedingungen 1.1\u00a0Die Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) der fiskaltrust Deutschland GmbH, ( in der Folge \u201efiskaltrust\u201c genannt) finden auf alle Vertragsbeziehungen zu Kunden im Zusammenhang mit Lieferungen und Leistungen der fiskaltrust Anwendung und gelten als Vertragsbestandteil, soweit nicht in einer Individualvereinbarung zwischen fiskaltrust und dem Kunden [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"_seopress_robots_primary_cat":"","_seopress_titles_title":"","_seopress_titles_desc":"","_seopress_robots_index":"","footnotes":""},"class_list":["post-3773","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/web-staging.fiskaltrust.eu\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3773","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/web-staging.fiskaltrust.eu\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/web-staging.fiskaltrust.eu\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/web-staging.fiskaltrust.eu\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/web-staging.fiskaltrust.eu\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3773"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/web-staging.fiskaltrust.eu\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3773\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3774,"href":"https:\/\/web-staging.fiskaltrust.eu\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/3773\/revisions\/3774"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/web-staging.fiskaltrust.eu\/de-de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3773"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}